Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat das Verfahren gegen Hermann-Josef Gerke nach § 170 Absatz 2 StPO beendet. Wie Rechtsanwalt Dr. Günther Teufel heute dem RECYCLING magazin mitteilte, handelt es sich um eine „Einstellung erster Klasse“.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat das Verfahren gegen Hermann-Josef Gerke nach § 170 Absatz 2 StPO beendet. Wie Rechtsanwalt Dr. Günther Teufel heute dem RECYCLING magazin mitteilte, handelt es sich um eine „Einstellung erster Klasse“.
Die Firma Städtereinigung Gerke, die im nordrhein-westfälischen Willich Teile des eingesammelten Altpapiers abgezweigt und auf eigene Rechnung verkauft haben soll, will sich offiziell nicht schuldig bekennen – obwohl der Stadt bereits 200.000 Euro überwiesen wurden. Gerkes Rechtsanwalt Günter Teufel teilte mit, der Betrag sei unter „Vorbehalt der Rückforderbarkeit“ gezahlt worden.
Der Bürgermeister von Willich, Josef Heyes, hat im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt betont, dass die Firma Gerke keine Anzeige von der Stadt zu befürchten habe. Der Entsorger hatte zugegeben, einen Teil des für den Kreis gesammelten Altpapiers unterschlagen zu haben, und den Schaden beglichen. Man wolle die Geschäftsbeziehungen mit dem Entsorger, der auch den Restmüll einsammelt, zum Wohle der Bürger nicht abrupt beenden, erklärte Heyes
Die „Rheinische Post“ berichtet, dass Mitarbeiter des Technischen Dezernats der
Kreisverwaltung der Firma Gerke beim Altpapierdiebstahl erwischt haben. Gerke besorgt in der Stadt Willich die Papierabfuhr und zweigte offenbar über längere Zeit bestimmte Mengen ab – was letzten Endes in der Aufkommensstatistik auffiel. Der Schaden beträgt laut Kreisverwaltung 200.000 Euro. Gerke hat das Geld inzwischen erstattet.
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