Die Bundesregierung ist den Vorschlägen des Bundesrats zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Bezug auf die Einchränkung von gewerblichen Sammlungen entgegengetreten. Dabei wurde auch auf eine Mitteilung der EU-Kommission verwiesen. Ein weiteres Gutachten der Anwaltkanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) widerspricht den Vorbehalten gegen eine Beibehaltung des Sammlungsbegriffs, wie er durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) im Urteil vom 18. Juni 2009 ausgelegt wurde.