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Gaßner

  • Die Bundesregierung ist den Vorschlägen des Bundesrats zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Bezug auf die Einchränkung von gewerblichen Sammlungen entgegengetreten. Dabei wurde auch auf eine Mitteilung der EU-Kommission verwiesen. Ein weiteres Gutachten der Anwaltkanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) widerspricht den Vorbehalten gegen eine Beibehaltung des Sammlungsbegriffs, wie er durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) im Urteil vom 18. Juni 2009 ausgelegt wurde.

  • Die Firma Gassner Wiege- und Messtechnik hat eine Mülltonne entwickelt, die Restmüll künftig verursachergerecht erfassen soll. Dafür hat der Salzburger Hersteller einen 1.100-Liter-Kunststoffbehälter mit Wiegesystem, Zutrittskontrolle über RFID-Karte oder Schlüssel und GPRS-Modem ausgestattet.

  • Grünes Licht hat der Rat der Stadt Bonn für die Umwandlung des Leistungszentrums für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegeben. Somit kann die städtische Abfallwirtschaft voraussichtlich zum 1. Januar 2012 ihre Arbeit in der neuen Organisationsform mit den Arbeitsbereichen Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstatt aufnehmen. Das hat die Stadt Bonn mitgeteilt.

  • Die Hausmüllentsorgung unterliegt dem Vorrang der öffentlichen Verantwortung. Deren Absicherung gegen den Verlust von Wertstofferlösen und gegen Rosinenpickerei sei durch gewerbliche Sammlungen europarechtlich ohne Weiteres möglich Zu diesem Ergebnis gelangt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.. Hartmut Gaßner: „Die Fehlinterpretation des EU-Rechts durch das BMU ist ein politischer Dauerbrenner, dem endlich Einhalt zu gebieten ist.“

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  • Die Stadt Bonn will die städtische Abfallwirtschaft flexibler und effektiver aufstellen. Dieses Ziel solle mit der Änderung der Rechtsform des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) erreicht werden. Das hat die Stadt Bonn bekannt gegeben. Die AöR vereine die Vorteile der Privatwirtschaft mit einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen.

  • Die Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC) ist vom Juve-Verlag als Kanzlei des Jahres für Öffentliches Umwelt- und Planungsrecht ausgezeichnet worden. Das hat GGSC bekannt gegeben. Dies ist nach 2003/2004 das zweite Mal, dass das Anwaltsbüro Kanzlei des Jahres in diesem Bereich ist.

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