Die Novellierung der Bioabfallverordnung tritt ab Mai 2012 stufenweise auf Basis des derzeit noch geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Kraft. Dabei werden die grundlegenden Rahmenbedingungen der bisherigen Verordnung größtenteils beibehalten. Der bvse begrüßt es ausdrücklich, dass drei Regelungen, die bis zuletzt in der Diskussion standen, nun doch unverändert bleiben und damit die Verwertung von Bioabfällen nicht erschweren.