Das neue Batteriegesetz tritt heute in Kraft. Auf Hersteller, Handel und Recycler kommen neue Pflichten und Verbote zu. Drei Monate haben die Inverkehrbringer von Batterien nun Zeit, sich in einem Portal des Umweltbundesamts (UBS) inzutragen.
Das neue Batteriegesetz tritt heute in Kraft. Auf Hersteller, Handel und Recycler kommen neue Pflichten und Verbote zu. Drei Monate haben die Inverkehrbringer von Batterien nun Zeit, sich in einem Portal des Umweltbundesamts (UBS) inzutragen.
Im Bundesgesetzblatt wurde gestern das neue Batteriegesetz offiziell verkündet. Damit kann es nach dreijähriger Vorbereitungszeit zum 1. Dezember 2009 in Kraft treten. Die Europäische Altbatterierichtlinie wird in nationales Recht umgewandelt und die seit 1998 geltende Batterieverordnung ersetzt. Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) begrüßte den Schritt – die geforderte Sammelquote sei bereits jetzt erfüllt.
Das Jahr 2008 ist ein gutes Jahr für die Umwelt: Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) wird 10 Jahre alt – ein ganzes Jahrzehnt, in dem insgesamt über 100.000 t Batterien gesammelt und Wertstoffe für die Zukunft gesichert wurden.
Das RECYCLING magazin berichtet seit über 75 Jahren unabhängig und aktuell über die wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Ihr Maßstab ist ein qualitativ hochwertiger Journalismus mit allen Facetten einer modernen Berichterstattung. mehr
RECYCLING magazin ist Mitglied bei
© DETAIL Architecture GmbH