Wegbrechende Marktpreise reichen nicht aus, um einem Vertrag die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Dies entschied jetzt das Landgericht Kaiserslautern. Die Richter gaben dem Kläger, einem rheinland-pfälzischen Landkreis, Recht.
Wegbrechende Marktpreise reichen nicht aus, um einem Vertrag die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Dies entschied jetzt das Landgericht Kaiserslautern. Die Richter gaben dem Kläger, einem rheinland-pfälzischen Landkreis, Recht.
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