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Europäischer Gerichtshof

  • Am 29. März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen beim grenzüberschreitenden Streckenhandel mit Sekundärrohsoffen vor dem Europäischen Gerichtshof beraten und entschieden. Mit einem bedeutungsvollen „Steine statt Brot“, betitelt die Kanzlei Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft ihre erste Anmerkung zur Entscheidung des EuGH.

  • Auch wenn in der ersten Handelsperiode Industriebranchen unterschiedlich behandelt werden, verstößt die Emissionshandelsrichtlinie nicht gegen den im EU-Recht verankerten Gleichheitsgrundsatz. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschieden und eine Klage von acht französischen Stahlunternehmen abgewiesen, die allesamt zum ArcelorMittal-Konzern gehören.

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