Prüfer des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) haben der EU-Förderung von Infrastrukturen für die Siedlungsabfallwirtschaft nur eine „begrenzte Wirksamkeit“ bescheinigt. So steht es in einem Sonderbericht des EuRH. Nur bei Projekten mit einer wirksamen getrennten Sammlung von Abfällen am Entstehungsort war demnach die Leistung zufriedenstellend.