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ELP-Verordnung

  • Die BDSV warnt vor Belastungen für Stahlrecyclingbetriebe, sollte Stahlschrott aufgrund der EG-CLP-Verordnung aus dem Abfallregime entlassen werden. Dagegen hat sich die BDSV eigenen Angaben zufolge gegenüber dem Bundesumweltministerium als auch dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwahrt. Die BDSV schlägt vor, wie die Rechtsunsicherheit klargestellt werden könnte.

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