PV Cycle, eine europäische Organisation zur Rücknahme gebrauchter Photovoltaikmodul, meldet für das Jahr 2014 über 10.000 Tonnen eingesammelter Module.
PV Cycle, eine europäische Organisation zur Rücknahme gebrauchter Photovoltaikmodul, meldet für das Jahr 2014 über 10.000 Tonnen eingesammelter Module.
Derzeit befindet sich der Referentenentwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetz („ElektroG2“) in der Ressortabstimmung. Nach Expertenmeinung könnte das Gesetz im kommenden Sommer in Kraft treten.
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) haben Anfang Juli begonnen ein bürgernahes Erfassungssystem für Elektrokleingeräte zu installieren.
Elektro-Kleingeräte müssen zurückgenommen werden, die Sammelgruppen werden neu zugeschnitten
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) in deutsches Recht gibt es Verzögerungen. Für Hersteller von PV-Modulen ist die verpflichtende Abfallbeseitung neu.
Der Mainzer Umwelt- und Entsorgungsspezialist hat eine neue GmbH gegründet: E-Bell Recycling. Damit sollen laut Unternehmen alle Elektroschrott-Aktivitäten gebündelt werden. Zudem steigt Landbell damit in die Rücknahme, Entsorgung und das Recycling von ausgedienten Solar-Modulen in Europa ein.
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) haben die Sammelmengen aus den ersten vier Leerungen der Wertstofftonnen sortiert und ausgewertet. Darüber informieren die ELW in ihrem Newsletter. „Das Ergebnis lässt darauf schließen, dass diese besonders einfache Form der Wertstoffentsorgung immer mehr Freunde findet“, so die ELW.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung fordert mehr Recycling bei Computern und eine Reduzierung des Materialverbrauchs in der Industrie. Bei einer Anhörung warnte der Vorsitzende Andreas Jung vor den „konkreten ökologischen und sozialen Konsequenzen“ der Computerproduktion.
Schweden hat die EU-Rechtsvorschriften für Elektroschrott nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Dieser Ansicht ist die EU-Kommission, die Bedenken wegen Mängeln bei der Umsetzung der WEEE-Richtlinie in schwedisches Recht hat. Nun wird das Land vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.
Bis 2014 muss das ElektroG an EU-Recht angepasst werden. Derzeit denkt man im Bundesumweltministerium über strengere Auflagen für Kommunen nach. Sie betreffen das Wahlrecht, E-Schrotte selbst zu vermarkten.
Selbst geringe Mengen an Chipkarten, die ein Hersteller in Deutschland in Verkehr bringt, fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
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