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ECHA

  • Die Europäische Chemikalienagentur ECHA und ihre Stakeholder wollen die Qualität der Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter anheben. Dazu hat die Echa heute einen Fahrplan vorgestellt. Die Roadmap biete den Stakeholdern eine Reihe konkreter Maßnahmen, sagt Echa-Geschäftsführer Geert Dancet.

  • Um die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu vereinheitlichen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine neue Kommunikationsplattform im Internet bereitgestellt. Dies teilt die Bundesstelle Chemikalien über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit.

  • Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Verbraucher haben nun das Recht, beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen, erklärt das Umweltbundesamt (UBA). Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu.

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  • Das Europäische Umweltbüro (EEB) und die Umweltrechtsorganisation Client Earth haben einen genaueren Blick auf die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) geworfen. Ihre Erkenntnisse über die Rolle, die die ECHA bei der Implementierung der EU-Chemikalienverordnung Reach spielt, haben die NGOs in einem sehr kritischen Bericht veröffentlicht.

  • Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führt eine öffentliche Konsultation zur Identifizierung von 54 potenziellen besonders besorgniserregenden Stoffen durch. Die ECHA muss nun untersuchen, ob diese Stoffe unter der EU-Chemikalienverordnung REACH verboten oder stark eingeschränkt werden sollen.

  • Am 31. Mai 2013 endet die zweite Registrierungsfrist unter dem EU-Chemikalienrecht REACH. Aufgrund der niedrigeren Tonnagen für chemische Stoffe in dieser Registrierungsphase wird ein höherer Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erwartet. Das teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit. Zur Unterstützung der KMU werde der deutsche REACH-CLP Helpdesk die Veranstaltung „Erfolgreich registrieren 2013!“ durchführen.

  • Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) will drei Massenchemikalien erneut überprüfen. Laut Aktionsplan sollen Bisphenol A, das fluorierte Kältemittel R1234yf und der Gummizusatzstoff PAN einer weiteren Bewertung unterzogen werden. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Das Umweltbundesamt hatte diese Stoffe zur Prüfung vorgeschlagen. Erweist sich im Rahmen dieser Prüfungen ihre Umweltschädlichkeit, soll der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden.“

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  • Bei der Registrierung von Substanzen im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung Reach klafft eine eklatante Lücke. An die 1.500 Substanzen, die eigentlich hätten registriert werden müssen, seien nicht registriert worden. Das teilt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit. Nach der durchgeführten Ursachenforschung stellte ECHA heute die Analyse und eine Liste der fehlenden Substanzen vor.

  • Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen neuen Leitfaden zum Thema Kompilation von Sicherheitsdatenblätter herausgegeben. Darin werden alle in Verbindung mit der EU-Chemikalienverordnung REACH wichtigen Änderungen dargestellt, erklärt ECHA. Der Leitfaden sei besonders für kleine- und mittelständische Unternehmen nützlich und werde in 22 Amtssprachen der EU veröffentlicht werden.

  • Deutschland ist Spitzenreiter bei den Meldungen nach der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung. Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mitgeteilt. Die Frist für die Meldung von bestimmten Stoffen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ist am 3. Januar abgelaufen.

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