Im Rechtsstreit zwischen der Duales System Deutschland GmbH (DSD) und einem Hersteller von Milchprodukten wurde auch in zweiter Instanz zugunsten des Rücknahmesystems DSD entschieden. Der Hersteller hatte die Lizenzentgelte für die Entsorgung von 2007 um 10,7 Prozent mit der Begründung gekürzt, dass dank verschiedener Umständen nicht die volle Menge an Verpackungen beim Endverbraucher ankomme. DSD hatte die Kürzungen eingeklagt – mit Erfolg.