Kaiser’s Tengelmann darf seinen Kunden Einwegflaschen nicht länger als Mehrweg verkaufen. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte Klage wegen Verbrauchertäuschung eingereicht, weil Kaiser’s Tengelmann Einweg- als Mehrwegflaschen beworben hatte.