Das Bundeskabinett hat heute die 7. Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung beschlossen. Damit können künftig bei bestimmten Vergaben im Dienstleistungssektor Kriterien wie die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Personals herangezogen werden. Darüber informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).