Heute wird der Deutsche Bundestag über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entscheiden. „Obwohl seitens der Regierung große Zugeständnisse an die kommunale Seite gemacht wurden, können wir dennoch mit diesem Gesetz leben“, erklärt bvse- Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Natürlich hätten wir uns insgesamt ein fortschrittlicheres Gesetz gewünscht. So bedauern wir, dass sich der bvse mit seinem Vorschlag der Ausschreibungspflicht für Kommunen unter Ausschluss der Inhouse-Vergabe nicht durchsetzen konnte.“