Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Beschluss vom 4. Juli nochmals zu seinem 2009 gefällten Urteil zur gewerblichen Altpapiersammlung formal geäußert. Aus Sicht des BDE ist es falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zur gewerblichen Sammlung und zu den Überlassungspflichten tatsächlich europarechtskonform seien und daher im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes keine Änderungen bei l
Letzteren vorgenommen werden müssten.