Anzeige

SCHLAGWORTE: Bußgeldbescheid

bvse: Kein Bußgeld für sichtbares A-Schild bei Leerfahrten

| Bei Mitgliedsunternehmen des bvse ist es vereinzelt zur Erteilung von Bußgeldbescheiden gekommen, weil auch Leerfahrten mit aufgeklapptem A-Schild durchgeführt wurden. „Das ist bei den Unternehmen zu Recht auf Unverständnis gestoßen“, so Birgit Guschall-Jaik, Fachreferentin beim Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse).
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Business Information GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Business Information GmbH jederzeit widerrufen.
close-link