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Bußgeld

  • Die Dortmunder Interseroh Scrap and Metals Holding muss 206.000 Euro Bußgeld bezahlen. Das Bundeskartellamt hatte das Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot verhängt. Laut Bundeskartellamt ist der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig. Dagegen könne noch Einspruch eingelegt werden. Allerdings habe sich Interseroh zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit erklärt.

  • Inzwischen führen die Länderbehörden fast aller Bundesländer intensive Prüfungen der Vollständigkeitserklärung der Inverkehrbringer von Verpackungen durch. Das hat eine Umfrage bei den Behörden durch die Arge verpackV konkret ergeben. Bundesweit sind laut der Arbeitsgemeinschaft aktuell mehr als zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig.

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