Die Dortmunder Interseroh Scrap and Metals Holding muss 206.000 Euro Bußgeld bezahlen. Das Bundeskartellamt hatte das Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot verhängt. Laut Bundeskartellamt ist der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig. Dagegen könne noch Einspruch eingelegt werden. Allerdings habe sich Interseroh zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit erklärt.