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Bundestag

  • Eine Pressemeldung hat die BDSV äußerst beunruhigt. Danach konnte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses, Horst Meierhofer, in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses bei der Regelung der gewerblichen Sammlung im künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetz nur mit Mühe einen „faktischen Ausschluss der Privatwirtschaft“ verhindern. BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson: „Dies verstärkt unsere Befürchtungen, die wir schon seit Längerem hegen.“

  • Die Bundesregierung beabsichtigt, bis Ende 2013 mehrere Rechtverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Schutz des Wassers zu erlassen. Das hat der Deutsche Bundestag mitgeteilt. Bis Ende dieses Jahres sollen eine Richtlinie über Industrieemissionen im Wasserrecht umgesetzt und eine Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen erlassen werden, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

  • Vier Gesetze aus dem Jahr 2011 warten im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch auf eine Kompromisslösung. Darunter auch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Neuordnung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechts befindet sich schon seit längerer Zeit im Vermittlungsverfahren, ohne dass bisher eine Einigung zu erzielen war. Der Vermittlungsausschus wird dazu seine Beratungen am 8. Februar wieder aufnehmen, wie der Bundesrat mitteilt.

  • Die Forschung will keine einheitliche Bewertung der Nanotechnologie abgeben. „Pauschale Urteile über die Risiken von Nanomaterialien sind nicht möglich“, erklären die Sachverständigen für Umweltfragen in einem Sondergutachten über Vorsorgestrategien für Nanomaterialien, das die Bundesregierung in einer Unterrichtung vorgelegt hat. Das hat der Deutsche Bundestag mitgeteilt. Am Beispiel der Nanotechnologie solle in dem Gutachten exemplarisch gezeigt werden, wie mit einer neuen Technologie „vorsorgeorientiert“ umgegangen werden kann.

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  • „Der Bundestag hat den Protesten der kommunalen Seite am vergangenen Freitag letztendlich Rechnung getragen, indem er für die Durchführung der privatwirtschaftlichen Sammlungen höhere Hürden als ursprünglich geplant errichtete.“ Das schreibt die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter zur Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch den Bundestag. Damit werden auch kleinräumige, punktuell durchgeführte Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushaltungen Änderungen erfahren.

  • Der Entsorgerverband BDE ist vom heute im Bundestag beschlossenen Kreislaufwirtschaftsgesetz wenig begeistert. „Die Regierungskoalition hat ihre selbst gesteckten Ziele hier leider verfehlt“, kommentiert BDE-Präsident Peter Kurth. „Vom klaren Bekenntnis in der Koalitionsvereinbarung, die Überlassungspflichten nicht auszuweiten und die gewerbliche Sammlung nicht einzuschränken, ist wenig übrig geblieben.“ Nunmehr bestehe die Gefahr, dass künftig privatwirtschaftliche Tätigkeit im Bereich der Wertstoffsammlung nur noch dort möglich sein werde, wo Kommunen keinerlei Interesse an der Sammlung hätten.

  • Der Deutsche Bundestag hat heute das von der Bundesregierung vorgelegte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beschlossen. „Das neue Abfallrecht ist ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Es schaffe einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das neue KrWG sei ein echter Fortschritt für eine bürgernahe, verlässliche, ressourceneffiziente und rechtssichere Kreislaufwirtschaft.

  • Ende Oktober wird der Bundestag über das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) abstimmen. Über den derzeit vorliegenden Entwurf der Bundesregierung für ein Abfallgesetz verlor Patrick Hasenkamp, Vize-Präsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) heute bei einer einer Landtagsanhörung in Düsseldorf deutliche Worte: „Dieser Entwurf gefährdet in massiver Weise den Bestand der öffentlichen kommunalen Abfallentsorgung und die Stabilität der Abfallgebühren.“

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  • „Ziel muss sein, alle Sekundärrohstoffreserven die uns noch in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen zur Verfügung stehen, vollständig auszuschöpfen.“ Das sagte heute Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in der Sachverständigenanhörung zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor dem Bundestagsumweltausschuss. Niemand habe ein faires Argument, warum die langjährig existierenden gewerblichen Wertstoffsammlungen zukünftig verboten werden sollen, kritisierte Landers.

  • „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung behauptet, das Europarecht erfordere eine Liberalisierung der Abfallwirtschaft.“ Das sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Er beruft sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 4. Juli, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zu Überlassungspflichten und zu gewerblicher Sammlung europarechtskonform seien.

  • „Das derzeit angewendete Modell des Entsorgungsfachbetriebs (Efb) hat sich im Wesentlichen bewährt.“ So äußert sich der Entsorgerverband BDE. „Sicherlich können und sollten Fortentwicklungen zum EfB diskutiert werden. ein kompletter Systemumbruch – wie er aus Hessen vorgesehen war – ist jedoch nicht erforderlich.“ Ähnlich sieht das auch der Umweltausschuss des Bundesrates

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