Eine Pressemeldung hat die BDSV äußerst beunruhigt. Danach konnte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses, Horst Meierhofer, in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses bei der Regelung der gewerblichen Sammlung im künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetz nur mit Mühe einen „faktischen Ausschluss der Privatwirtschaft“ verhindern. BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson: „Dies verstärkt unsere Befürchtungen, die wir schon seit Längerem hegen.“