SCHLAGWORTE: Bodenschutzrecht
Verfüllung von Tagebaugruben – OVG Koblenz verneint Bestandsschutz
| Die Verfüllung von Tagebaugruben hat grundsätzlich nach aktuell geltendem Umwelt- und Bodenschutzrecht zu erfolgen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bereits Mitte November entschieden (Aktenzeichen: 1 A 11222/09).