In den vergangenen Jahren gab es einige Bemühungen des Finanzministeriums, die Besteuerung heizwertreicher Abfälle praxisgerechter zu gestalten. Kaum hat man sich in der Abfallwirtschaft einigermaßen daran gewöhnt, soll auf EU-Ebene die Energiesteuerrichtlinie erneut novelliert werden.