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Bioabfallverordnung

  • Für Deutschland entstehen durch veränderte Rahmenbedingungen neue Anforderungen an die Klärschlammverwertung. Wie genau sich die Novellierung der Klärschlammverordnung und die neue Bioabfallverordnung auswirken, untersucht trend:research derzeit im Rahmen eines neuen Studienprojektes. So solle beispielsweise in einigen Bundesländern von einer weiteren landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm Abstand genommen werden.

  • Am Freitag hat der Bundesrat der Novellierung der Bioabfallverordnung zugestimmt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Entscheidung. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Wir sind froh, dass es nach einem jahrelangen Prozess endlich eine Novellierung gibt, die allen zu Gute kommt.“ Der Bioabfallverwertung käme in Zukunft auch im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft eine größere Bedeutung zu, weil ab 2015 flächendeckend Biotonnen eingeführt werden.

  • Der Bundesrat hat am 30. März der novellierten Bioabfallverordnung zugestimmt. BDE-Präsident Peter Kurth: „Mit der jetzt beschlossenen Verordnung verfügt die Branche über ein Instrument, das auf eine funktionsfähige Kreislaufwirtschaft bei der Bioabfallverwertung abzielt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass einzelne inhaltliche Fehlentwicklungen am Ende des Novellierungsverfahrens noch korrigiert wurden.“

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  • Zwar hat der Bundesrat das Kreislaufwirtschaftsgesetz am vergangenen Freitag an den Vermittlungsausschuss geschickt, doch ein weiteres Papier zur Abfallbehandlung wurde angenommen: Die Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung. Der Entsorgerverband BDE ist darüber nicht glücklich.

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