Der vom Bundesumwelt- und Bauministeriums (BMUB) vorgelegte Referentenentwurf zur 4. BImSchV hat bei den Entsorgungsverbänden einhellig Entsetzen ausgelöst. Ihr Fazit: Die geplanten Vorschriften belasten die Recyclinganlagenbetreiber über Gebühr, ohne dass ein Mehrwert für den Umweltschutz erkennbar sei.