SCHLAGWORTE: besorgniserregende Stoffe
„Einmal Erzeugnis, immer Erzeugnis“
| Das EU-Chemikalienrecht REACH sieht für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) besondere Informations- und Meldepflichten vor. Hinsichtlich der Ermittlung des Anteils von SVHC in zusammengesetzten Erzeugnissen gibt es in der EU unterschiedliche Standpunkte. Deutschland vertrete den Standpunkt, dass ein Erzeugnis seinen Status beibehält, wenn es in einem anderen Erzeugnis verbaut ist. Das habe Konsequenzen für die Informationspflichten des Händlers, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA).