Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat im Rechtsstreit um die Zulassung des privat betriebenen Sammelsystems „Gelbe Tonne Plus“ die Beschwerden des Landes Berlin und der landeseigenen Berliner Stadtreinigungsbetriebe zurückgewiesen. Damit habe aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) erneut ein OVG deutlich gemacht, dass das Altpapierurteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts nicht europarechtskonform war und ist.