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Berlin-Brandenburg

  • Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat im Rechtsstreit um die Zulassung des privat betriebenen Sammelsystems „Gelbe Tonne Plus“ die Beschwerden des Landes Berlin und der landeseigenen Berliner Stadtreinigungsbetriebe zurückgewiesen. Damit habe aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) erneut ein OVG deutlich gemacht, dass das Altpapierurteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts nicht europarechtskonform war und ist.

  • Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Gelbe Tonne Plus gebilligt. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bezüglich des Bestandes der Gelben Tonnen plus teile das OVG die Bewertung des Verwaltungsgerichts aus 2010, wonach aufgrund der mehrjährig geduldeten Pilotphase und der ausstehenden Befassung im Hauptsacheverfahren kein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug der Untersagung bestehe. Das teilt die Berliner Stadtreinigung (BSR) mit.

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