Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für eine Reform des Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) beschlossen. Künftig soll die Eigenstromerzeugung im Grundsatz an der EEG-Umlage beteiligt werden. Der Kraftwerkseigenverbrauch ist davon ausgenommen.
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für eine Reform des Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) beschlossen. Künftig soll die Eigenstromerzeugung im Grundsatz an der EEG-Umlage beteiligt werden. Der Kraftwerkseigenverbrauch ist davon ausgenommen.
Die Europäische Kommission hat heute die Prüfung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeleitet. Recycling-Unternehmen, die von der EEG-Umlage befreit sind, müssen das Verfahren genau verfolgen.
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