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BDSV

  • Die grenzüberschreitende Verbringung von sogenannten „grün gelisteten Abfällen“ nach Polen ist seit dem 1. Januar einfacher. Wie die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) in ihrem aktuellen Newsletter mitteilt, sind bisherigen Sonderreglungen für diese Abfälle entfallen.

  • Der bisherige Mindestlohn in der Abfallwirtschaft in Höhe von 8,33 Euro je Stunde ist nur noch bis zum 31. Dezember gültig. „Damit gilt ab dem 1. Januar 2013 zunächst kein Mindestlohn mehr.“ Darauf weist die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter hin.

  • Die schwache Weltwirtschaft bremst die Stahlnachfrage insgesamt, so auch in Europa. Werksschließungen etwa in Luxemburg und Kurzarbeit im Ruhrgebiet sind die Folgen.
    Gleichzeitig sinken die Schrottpreise. Trotzdem blicken die Stahlrecycler positiv ins nächste Jahr.

  • Auch der BDSV meldet sich in der aktuellen Kontroverse zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wieder zu Wort. Der BDSV unterstützt aus Sicht der gewerblichen Schrottsammler die Initiative führender Wirtschaftsverbände gegen Wettbewerbsverzerrung durch das KrWG.

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  • In einem Gespräch über die Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung, zu dem Bundesumweltminister Peter Altmaier die Entsorgerverbände eingeladen hatte, hat BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson eine kritische Position bezogen. Die BDSV hatte im Gespräch denn Eindruck gewonnen, dass Altmaier hinsichtlich eines Wertstoffgesetzes selbst noch unentschieden ist

  • Heute, 31. August, ist der Stichtag für die Erstattung der Anzeige nach Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Betroffen davon sich gewerbliche Sammlungen, die vor dem 1. Juni 2012 begonnen würden. Darauf weist die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter hin.

  • Gewerbliche Sammler von Wertstoffen aus Privathaushalten müssen ihre Sammlungen gemäß Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) der zuständigen Behörde anzeigen. Weil der Gesetzestext sehr komplex ist, haben die BDSV und der VDM für ihre Mitglieder eine Hilfestellung erarbeitet.

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  • Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Übergangsfrist bei der Gelangensbestätigung erneut verlängert. Die bisherigen Nachweise können nun bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des Paragrafen 17a UStDV für ausgeführte Lieferungen verwendet werden. Darauf weist die IHK Rheinhessen hin.

  • Nach Überzeugung der BDSV und des VDM verstößt die Ausgestaltung der „gewerblichen Sammlung“ im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere was kleingewerbliche Sammlungen von Schrott betrifft, gegen europäisches Recht. Die beiden Verbände haben deshalb bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde mit dem Ziel eingelegt, dass Deutschland das am 1. Juni in Kraft tretende Gesetz in den entsprechenden Punkten ändern muss.

  • Die Behinderung gewerblicher Schrottsammlungen treibt immer seltsamere Blüten. Das stellt jedenfalls die BDSV fest. So zitiert der Wirtschaftsverband einen Zeitungsbericht, wonach Bürger im Kreis Böblingen vom dortigen Abfallwirtschaftsbetrieb 50 Euro Belohnung erhalten, wenn sie eine „Erstmeldung über private Sammlungen“ abgeben. BDSV-Präsident Heiner Gröger: „Unter Verkennung der Rechtslage wird ein gesamter Berufsstand kriminalisiert.“

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