Die Europäische Kommission hat gegen die in Baden-Württemberg geltende Autarkieverordnung für Beseitigungsabfälle ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das sei auf der Grundlage einer Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) gegen eine „unzulässige staatliche Beihilfe“ geschehen, so der BDE.