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  • Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern eine Unterlassungsklage des Dualen Systems Landbell gegen den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) abgewiesen. Landbell habe sich laut Gericht dagegen gewendet, dass der Zweckverband als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ein Pilotprojekt zur Einführung einer kommunalen Wertstofftonne (O-Tonne), das zunächst auf eine Gemeinde beschränkt war, auf weitere Städte ausweitet. Zugleich wurde aha verpflichtet, an den Abfuhrterminen der O-Tonne auch die Gelben Säcke mit einzusammeln. Die aussortierte LVP-Fraktion wird den Systembetreibern zur Verfügung gestellt.

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