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Arbeitsschutz

  • Deutschland ist Spitzenreiter bei den Meldungen nach der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung. Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mitgeteilt. Die Frist für die Meldung von bestimmten Stoffen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ist am 3. Januar abgelaufen.

  • Mit Workshops unter anderem zur VDI-Richtlinie zur Planung, Errichtung und Vertrieb von Schrottplätzen ist die Jahrestagung der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) beendet worden. Der Workshop informierte über das kurz vor der Veröffentlichung stehende technische Regelwerk. Die Referenten Uwe Görisch und Wolfgang Klett gehörten zum Autorenteam und konnten somit mit Insiderwissen aufwarten, wie die BDSV sagt.

  • Um Arbeitnehmer vor zu hoher Staubbelastung zu schützen, gibt es einen Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Eine Ausnahme sind Kraftwerke. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun Messungen in Müllverbrennungsanlagen vorgenommen.

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  • Bald haben die orangefarbenen Quadrate mit Warnsymbolen ausgedient. Gefährliche chemische Stoffe und Gemische sollen ab 2010 beziehungsweise 2015 nach dem Global Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet werden. Das sieht ein Entwurf der EU-Kommission vor. Geht alles nach Plan, tritt das GHS zeitnah zur neuen Chemikaliengesetzgebung Reach in Kraft.

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