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SCHLAGWORTE: Arbeitsmedizin

Sind deutsche Firmen ausreichend auf REACH vorbereitet?

| Mit einer Online-Befragung sucht die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Verbesserungsmöglichkeiten im REACH-Prozess. Die Ergebnisse sollen die Bundesregierung in der europäischen Debatte um den Revisionsprozess unterstützen.

Neue Internetplattform für Gefahrstoffinformationen

| Um die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu vereinheitlichen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine neue Kommunikationsplattform im Internet bereitgestellt. Dies teilt die Bundesstelle Chemikalien über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit.

Software entdeckt Gefährdungen am Arbeitsplatz

| Belastungen am Arbeitsplatz können vielfältig sein. Bisher ist aber wenig erforscht, wie etwa Lärm oder Staub aus Sicht der Beschäftigten bewertet werden. Daher hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Screeningverfahren BASA (Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen – Screening für Arbeitsplatzinhaber) entwickelt. Mit dieser kostenlosen Software können Betriebe Gefahren für die Beschäftigten erkennen und frühzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen.

REACH bringt für Recycler viele Verpflichtungen mit sich

| Abfall fällt eigentlich nicht unter das neue EU-Chemikalienrecht REACH. Trotzdem bringt REACH für den Bereich Recycling umfassende Verpflichtungen mit sich. Mit der Broschüre "REACH und Recycling" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren betroffenen Unternehmen jetzt eine Orientierungshilfe, damit sie ihre Verpflichtungen erfüllen können.

Deutschland liegt bei CLP-Meldungen vorn

| Deutschland ist Spitzenreiter bei den Meldungen nach der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung. Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mitgeteilt. Die Frist für die Meldung von bestimmten Stoffen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ist am 3. Januar abgelaufen.

Staubbelastung in Müllverbrennungsanlagen

| Um Arbeitnehmer vor zu hoher Staubbelastung zu schützen, gibt es einen Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Eine Ausnahme sind Kraftwerke. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun Messungen in Müllverbrennungsanlagen vorgenommen.

Chemikalien werden weltweit einheitlich gekennzeichnet

| Bald haben die orangefarbenen Quadrate mit Warnsymbolen ausgedient. Gefährliche chemische Stoffe und Gemische sollen ab 2010 beziehungsweise 2015 nach dem Global Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet werden. Das sieht ein Entwurf der EU-Kommission vor. Geht alles nach Plan, tritt das GHS zeitnah zur neuen Chemikaliengesetzgebung Reach in Kraft.
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