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Arbeitskreis

  • Die allgemeinen Anforderungen für das Erreichen des Abfallendes sind notwendige, aber nicht hinreichende Bestimmungen. Diese Meinung vertritt der Arbeitskreis der DGAW EU-Denkfabrik in einer Stellungnahme. Die Anforderungen im Artikel 6 der EU-Abfallrahmenrichtlinie seien im Hinblick auf deren Anwendung bei den verschiedenen Stoffströmen ergänzungsbedürftig, so die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW).

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