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Amtsgericht München

  • Wer Müll auf einem fremden Grundstück abgelädt, begeht eine Eigentumsbeeinträchtigung. Im Fall eines Nachbarstreites, bei dem einer der Streithähne Müll auf dem Grundstück des anderen abgeladen hat, wurde der Mann zur Unterlassung verurteilt. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Gleichzeitig sei ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht worden, sollte er ein weiteres Mal Müll im Garten seines Nachbarn abladen.

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