Wenig überraschend begrüßt der private Entsorgerverband bvse die jüngsten Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Das Gericht hatte am 15. August in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die flächendeckende Altpapiersammlung durch gewerbliche Unternehmen sehr wohl erlaubt ist.