Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat Ende Januar in gleich zwei Fällen einem privaten Entsorgungsunternehmen Recht gegeben, das in zwei niedersächsischen Landkreisen blaue Tonnen für die Altpapiersammlung aus privaten Haushalten gegen den Willen der zuständigen Abfallbehörden aufstellen wollte.