SCHLAGWORTE: Altpapier-Urteil
BDE: EU-Recht muss auch in Deutschland eingehalten werden
| Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Beschluss vom 4. Juli nochmals zu seinem 2009 gefällten Urteil zur gewerblichen Altpapiersammlung formal geäußert. Aus Sicht des BDE ist es falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zur gewerblichen Sammlung und zu den Überlassungspflichten tatsächlich europarechtskonform seien und daher im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes keine Änderungen bei l
Letzteren vorgenommen werden müssten.
„EU-Recht erfordert keine Liberalisierung der Abfallwirtschaft“
| „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung behauptet, das Europarecht erfordere eine Liberalisierung der Abfallwirtschaft.“ Das sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Er beruft sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 4. Juli, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zu Überlassungspflichten und zu gewerblicher Sammlung europarechtskonform seien.
BDE-Gutachten: Altpapier-Urteil verstößt gegen europäisches Recht
| Das im Juni gefällte sogenannte Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstößt gegen europäisches Recht. Dieser Ansicht ist der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). Die Interessenvertretung der privaten Entsorgungswirtschaft hatte zuvor ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Vereinbarkeit des Bundesverwaltungsgerichtsurteils mit europäischem Recht prüfen sollte.