In Baden-Württemberg werden ungenehmigte Lagerplätze für Altautos unter Umständen geduldet. Das Umweltministerium teilte kürzlich dem bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung mit, dass im Einzelfall auf Grund der atypischen Situation durch die Gewährung der Abwrackprämie der Weg der Duldung nach § 20 Bundesimmissionsschutzgesetz gegangen werden kann.