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Allgemeinverbindlichkeit

  • Bereits im Frühjahr war der Mindestlohn von 8,02 Euro pro Stunde für die Abfallwirtschaft in das Entsendegesetz aufgenommen worden. Jetzt ist das Verfahren zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch die Veröffentlichung des gemeinsamen Antrags der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi im Bundesanzeiger eingeleitet worden.

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