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AbfRRl

  • Der kürzlich von der EU-Kommission vorgestellte Leitfaden zur Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) kommt nicht bei jedem gut an. Die EU-Vereinigung der Papierindustrie CEPI warnt davor, dass der Leitfaden ein ernst zu nehmendes Risiko auf dem Weg zu einer Recyclinggesellschaft sei.

  • Die EU-Kommission hat einen erklärenden Leitfaden zu den Hauptbestimmungen in der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) herausgegeben. Damit wolle die Kommission den nationalen Behörden und den Wirtschaftsbeteiligten bei der Interpretation der AbfRRL helfen, schreibt Karl Falkenberg, Generaldirektor Umwelt der Kommission im Vorwort.

  • Die allgemeinen Anforderungen für das Erreichen des Abfallendes sind notwendige, aber nicht hinreichende Bestimmungen. Diese Meinung vertritt der Arbeitskreis der DGAW EU-Denkfabrik in einer Stellungnahme. Die Anforderungen im Artikel 6 der EU-Abfallrahmenrichtlinie seien im Hinblick auf deren Anwendung bei den verschiedenen Stoffströmen ergänzungsbedürftig, so die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW).

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  • Vielleicht war es nur eine undichte Stelle im Bundesumweltministerium, aber es könnte auch gezielte Indiskretion gewesen sein. Als Ende Februar der erste Arbeitsentwurf des Ministeriums zur Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Eiltempo weitergetragen wurde, war man im BMU vollkommen überrascht und fassungslos. Nichtsdestotrotz: Der Entwurf war draußen, und die Branche hat sofort auf das interessante Papier reagiert.

  • Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP ist nach Ansicht des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung eine „gute Grundlage“ für die nächsten vier Jahre. Der bvse sieht in der Absichtserklärung der neuen Regierung klare Signale, dass die Benachteiligung privater gegenüber kommunaler Unternehmen aufhören soll.

  • Wie aus dem Bundesumweltministerium auf Anfrage des RECYCLING magazins von Mitte Dezember heute zu erfahren war, plant das BMU eine Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), um die in Artikel 4 der novellierten Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl) neu festgelegte 5-stufige Abfallhierarchie in nationales Recht zu übernehmen.

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