Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, bei der Vergabe eines Abfallbeseitigungsauftrags in Sachsen-Anhalt die EU-Rechtsvorschriften zur öffentlichen Beschaffung zu beachten. Dadurch würde sichergestellt, dass auch andere Abfallentsorgungsunternehmen sich um diesen Auftrag bewerben können und die deutschen Steuerzahler eine preiswertere Leistung erhalten, begründet die EU-Kommission in einer Mitteilung.