Die Änderung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) ist in Kraft getreten. Damit sind die Vorschriften für genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen deutlich verschärft worden.
Die Änderung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) ist in Kraft getreten. Damit sind die Vorschriften für genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen deutlich verschärft worden.
Weitere Lasten für die Entsorgungsunternehmen bringe das „Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt“ nach Einschätzung der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycler und Entsorgungsunternehmen (BDSV). Der Verband kritisierte erneut die neue Formulierung im Bereich der Sicherheitsleistungen von Anlagen. Im bisherigen Recht stand, dass den Betreibern Sicherheitsleistungen auferlegt werden „können“. Nun wurde das Wort „können“, durch „sollen“ ersetzt.
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