SCHLAGWORTE: A-Schild
bvse: Kein Bußgeld für sichtbares A-Schild bei Leerfahrten
| Bei Mitgliedsunternehmen des bvse ist es vereinzelt zur Erteilung von Bußgeldbescheiden gekommen, weil auch Leerfahrten mit aufgeklapptem A-Schild durchgeführt wurden. „Das ist bei den Unternehmen zu Recht auf Unverständnis gestoßen“, so Birgit Guschall-Jaik, Fachreferentin beim Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse).