Der BDE, die BRB Bundesvereinigung Recyclingbaustoffe und die IGAM Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken nehmen das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zum Anlass, die Forderungen nach einem Abfallende für alle Materialklassen nach EBV und einer Verschärfung des § 45 KrWG zu erneuern.