Damit elektrische und elektronische Produkte bei der Entsorgung nicht die Umwelt belasten und bei der Anwendung für die Gesundheit unbedenklich sind, müssen sie u.a. den
gesetzlichen Anforderungen der WEEE- (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) entsprechen.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2011/65/EU gibt es eine Neufassung der vorherigen RoHS-Richtlinie 2002/95/EG von 2006, in der erstmals chemische Anforderungen an Elektro- und
Elektronikprodukten innerhalb der EU festgelegt wurden. Der Geltungsbereich wurde mit der Neufassung auf nahezu alle elektrischen und elektronischen Produkte ausgedehnt und die
Hersteller solcher Produkte zu einem Konformitätsnachweis verpflichtet.
Gemeinsam mit der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU werden Ziele der Vermeidung und Verringerung von Gefahrstoffen sowie umweltverträglichen Entsorgung von Elektro-
und Elektronikabfall geregelt. Zusätzlich stellt das Batteriegesetz Anforderungen an batteriebetriebene Geräte in Bezug auf die Rücknahmepflicht von Batterien.