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Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde nach § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV, § 4 DepV
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV, § 4 DepV
Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.
Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV und KrWG mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/ Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben.
Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.
Die Weiterbildung gemäß § 4 DepV ist mindestens alle zwei Jahre vorgeschrieben.
Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.