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Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025 – Was kommt im B2B-Bereich auf Sie zu?

03.07.2024 | 16:00 - 17:30

Kategorien:

Webseite:

Veranstalter:

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.

Telefon:

E-Mail:

Mit dem am 22.03.2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz ist auch die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung in Deutschland Gesetz geworden. Spätestens am 01.01.2028 müssen alle Unternehmen im sogenannten Business to Business Bereich (B2B) elektronische Rechnungen versenden und empfangen.

Aber bereits zum 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein,
Rechnungen im B2B Bereich zu empfangen.

Ausnahmen oder Befreiungsmöglichkeiten von dieser Verpflichtung sind nicht vorgesehen.
Angesichts dieser Tatsache sowie der sehr kurzen Frist besteht für Hunderttausende Unternehmen in Deutschland akuter Handlungsbedarf.

Was unter einer elektronischen Rechnung zu verstehen ist und welche technischen
Voraussetzungen für Unternehmen notwendig sind, darum geht es im Rahmen dieser Experten-Sprechstunde.

Anmeldung veranstaltung@bde.de bis zum 01.07.2024 per formloser
E-Mail.

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