Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung befindet sich auf der Zielgeraden. Damit will der Gesetzgeber Trittbrettfahrern das Handwerk legen, die für ihre Verpackungen keine Lizenzgebühren entrichten, aber auch Selbstentsorgern, die wahrheitswidrig vorgeben, die in ihre Läden zurückgebrachten Verpackungen selbst zu entsorgen. Kritiker befürchten jedoch eine Verengung des Marktes auf die dualen Systeme und damit eine Wettbewerbseinschränkung.
