Juristische Schnellschüsse schaden nicht nur den privaten Unternehmen, sondern auch den Kommunen und gehen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, heißt es in der jüngsten Pressemitteilung des Verbandes. Zwar hat das Gericht auf Grund seiner Auslegung der Überlassungspflichten, die Möglichkeiten für die Sammlung von Altpapier am Privathaushalt stark eingeschränkt, die unter Berufung auf dieses Urteil ergangenen Untersagungsverfügungen sind laut bvse rechtlich dennoch bedenklich.
Der Verband verweist darauf, dass das abschließende Urteil noch nicht gefällt wurde, denn das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren zur abschließenden Entscheidung wieder an das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein verwiesen.
Nach einer Beschwerde des beteiligten privaten Entsorgungsunternehmens beschäftige sich außerdem auch das Bundesverfassungsgericht mit diesem Fall, so dass das letzte Wort noch längst nicht gesprochen sei.
Außerdem weist der bvse eindringlich darauf hin, dass er das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für nicht europarechtskonform hält. Aus diesem Grund hat der Verband mit einer Beschwerde die Europäische Kommission eingeschaltet, die diesen Sachverhalt derzeit prüft.
Zudem habe die Regierungskoalition angekündigt, sowohl der Ausweitung der Überlassungspflichten wie auch der willkürlichen Beschränkung der gewerblichen Sammlung einen Riegel vorzuschieben. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, so der bvse, dass im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das nach den EU-Vorgaben Ende nächsten Jahres in Kraft treten müsste, entsprechende Änderungen eingearbeitet werden.
Daher sollte dem vernünftigen Gespräch vor Ort der Vorzug vor juristischen Scharmützeln gegeben werden und ein vernünftiger Interessensausgleich im Interesse aller im Vordergrund stehen.