In einem Interview betonte Bertram, dass durch illegale Ablagerungen die Bereitschaft der Entsorgungswirtschaft gefährdet wird, in moderne Abfallbehandlungsanlagen zu investieren und damit die Voraussetzungen für eine Entsorgungssicherheit auf hohem technischen Niveau zu schaffen. Einige wenige schwarze Schafe gefährden damit die Investitionen derjenigen, die auf die Anwendung des geltenden Rechts vertraut haben.
Bertram: „Es besteht Einvernehmen zwischen dem Bundesumweltministerium und den Ländern, dass die Verfüllung von Abgrabungen mit Abfällen, die organische Bestandteile enthalten, mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist. Dennoch ist eine bundeseinheitliche Regelung sinnvoll, wie sie zurzeit geplant ist.“
Lesen Sie das vollständige Interview in der am 02. November neu erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins.