Der Bundestag hat am 19. Juni das „Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt“ verabschiedet. Schon Wochen zuvor hat der BDSV die Formulierung bezügliche der Sicherheitsleistungen bemängelt – ohne Erfolg.
Grundsätzlich sollen die Sicherheitsleistungen sicherstellen, dass nach einer Stilllegung der Anlage eventuell noch vorhandene Abfälle abgeräumt und einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Laut BDSV ist die Gestellung von Sicherheitsleistungen mit erheblichen Kosten verbunden. Nach der Verwaltungsrechtsprechung bedarf es nun keines konkreten Verdachts, um eine Anordnung für Sicherheitsleistungen zu treffen.
Der BDSV kritisiert erneut eine weitere Belastung durch die neue Regelungen: Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen können künftig von der Immissionsschutzbehörde durch Auflagen verpflichtet werden, den Wechsel eines Entsorgungswegs für erzeugte Abfälle anzuzeigen. Zudem könne die Immissionsschutzbehörde künftig Anforderungen an die Qualität und das Schadstoffpotential der Abfälle stellen, die an den Anlagen angeliefert werden und sie wieder verlassen.
BDSV-Geschäftsführer Rainer Cosson sagt: „In Zeiten, in der die Politik eigentlich Entlastungen für Entsorgungsbetriebe auf die Agenda gesetzt hat, kann man über die jetzt beschlossenen neuen Belastungen nur den Kopf schütteln“. Die Politik würde das Vertrauen zerstören und die Nöte der Entsorger nicht ernst nehmen.