Basierend auf den Daten der Statistischen Landesämter hätten deutsche Anlagen einen FCKW-Rückgewinnungsgrad von weniger als 40 Prozent erreicht. Im Mai 2008 bestätigte die DUH der Mitteilung zufolge die Lage nach Auswertung aktueller Zahlen. Die Vollzugshilfe enthalte Hinweise zu einer umfangreichen Berichtspflicht seitens der Betriebe sowie zur Erstellung einer FCKW-Bilanz in den Betrieben.
Die Aufzeichnung detaillierter Daten bezüglich des Geräte-Inputs werde der RAL zufolge wesentlicher Bestandteil der Berichtspflicht sein. Für die Recycler verbindlich werde die Vollzugshilfe aber erst, wenn sie in die Genehmigung für den Betrieb implementiert wurde. Da Genehmigungen erst erneuert würden, wenn Anlagen neu gebaut oder wesentliche Änderungen vorgenommen werden, sei nicht mit einer schnellen Umsetzung in die Praxis zu rechnen. Die Vollzugshilfe konkretisiere die TA-Luft-Vorgaben zum Kühlgeräte-Recycling. Dennoch seien keine verbindlichen und geeigneten Tools vorhanden, um schlechte Rückgewinnungs-Raten zu ermitteln oder geeignete Sanktionen anzuwenden, um sie dauerhaft zu verbessern.
Hoffnungen setzt die RAL eigenen Angaben zufolge auf das Laga-Merkblatt M31, das sich gerade in Bearbeitung befinde und für den Bereich der Kühlgeräte-Verwertung konsequentere Vorgaben enthalte.